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Vertragliche Klauseln im Zusammenhang mit der Europäischen Verordnung über den Schutz personenbezogener Daten (DSGVO)

Artikel I: Zweck

Diese Klausel hat den Zweck, die Bedingungen zu definieren, unter denen BESTLOG (im Folgenden "der Unterauftragnehmer") sich verpflichtet, im Auftrag des Kunden (im Folgenden "der Verantwortliche") die nachfolgend definierten Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten durchzuführen.

Artikel II: Beschreibung der Verarbeitung, die Gegenstand der Unterauftragsvergabe ist

Der Unterauftragnehmer ist autorisiert, im Auftrag des Verantwortlichen die personenbezogenen Daten zu verarbeiten, die für die Wartung und technische Anfragen der Kunden, die Verbesserung von Produkten, den Support und die Kundenhilfe sowie die Korrektur von Betriebsstörungen erforderlich sind.

Artikel III: Dauer des Vertrags

Dieser Vertrag spiegelt die vertraglichen Bedingungen der ursprünglichen Vertragsdauer wider.

Artikel IV: Verpflichtungen des Unterauftragnehmers gegenüber dem Verantwortlichen

Der Unterauftragnehmer verpflichtet sich:

  • Die Daten nur für den Zweck(e), für den die Unterauftragsvergabe vorgesehen ist, zu verarbeiten.
  • Die Daten gemäß den dokumentierten Anweisungen des Verantwortlichen zu verarbeiten, die im Anhang dieses Vertrags aufgeführt sind.
  • Die Vertraulichkeit personenbezogener Daten zu gewährleisten.
  • Darauf zu achten, dass Personen, die berechtigt sind, personenbezogene Daten zu verarbeiten, sich verpflichten, die Vertraulichkeit zu wahren.
  • Die Grundsätze des Datenschutzes bereits in der Entwurfsphase zu berücksichtigen.

Artikel V: Unterauftragsvergabe

Der Unterauftragnehmer kann einen anderen Unterauftragnehmer zur Durchführung spezifischer Verarbeitungsaktivitäten hinzuziehen, wobei er verpflichtet ist, den Verantwortlichen im Voraus zu informieren.

Artikel VI: Informationsrecht der betroffenen Personen

Es liegt in der Verantwortung des Verantwortlichen, den betroffenen Personen bei der Erhebung der Daten Informationen über die Verarbeitungsaktivitäten bereitzustellen.

Artikel VII: Ausübung der Rechte der betroffenen Personen

Soweit möglich, muss der Unterauftragnehmer den Verantwortlichen dabei unterstützen, seiner Verpflichtung nachzukommen, auf Anfragen zur Ausübung der Rechte der betroffenen Personen zu reagieren.

Artikel VIII: Meldung von Verstößen gegen personenbezogene Daten

Der Unterauftragnehmer informiert den Verantwortlichen unverzüglich über jede Verletzung personenbezogener Daten.

Artikel IX: Unterstützung des Unterauftragnehmers bei der Einhaltung der Verpflichtungen des Verantwortlichen

Der Unterauftragnehmer unterstützt den Verantwortlichen bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen.

Artikel X: Sicherheitsmaßnahmen

Der Unterauftragnehmer verpflichtet sich, geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

Artikel XI: Umgang mit Daten

Nach Beendigung der Dienstleistung verpflichtet sich der Unterauftragnehmer, alle personenbezogenen Daten zu vernichten.

Artikel XII: Register der Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten

Der Unterauftragnehmer erklärt, ein schriftliches Verzeichnis aller Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten, die im Auftrag des Verantwortlichen durchgeführt werden, zu führen.

Artikel XIII: Dokumentation

Der Unterauftragnehmer stellt die erforderliche Dokumentation zur Verfügung, um die Einhaltung seiner Verpflichtungen nachzuweisen.

Artikel XIV: Verpflichtungen des Verantwortlichen gegenüber dem Unterauftragnehmer

Der Verantwortliche verpflichtet sich, dem Unterauftragnehmer die Daten zur Verfügung zu stellen und die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten.

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